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Hierfür bitten wir Sie, das für Sie passende Formular herunterzuladen, auszufüllen und uns per E-Mail zuzusenden. Im Anschluss werden wir Ihre Angaben analysieren und bewerten, ob eine Partnerschaft in Frage kommen kann.

 

Bei einer positiven Entscheidung werden wir Sie in einem zweiten Schritt zu einem kurzen Online-Video-Call einladen, um gegebenenfalls noch offene Fragen beantworten zu können und die nächsten Schritte zu besprechen.

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Firmenfitnessprogramm: Für die Sachbezugsfreigrenze zählen die registrierten Arbeitnehmer Bei der Frage, ob die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 S. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) inHöhe von 50 EUR pro Monat überschritten wird, sind die vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten anteiligden für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms registrierten Arbeitnehmern zuzurechnen.Auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen kommt es…

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Neues Schreiben zur Steuerermäßigung für eine energetische Gebäudesanierung Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können unter den Voraussetzungendes § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Zu den Anwendungsfragenhatte das Bundesfinanzministerium bereits 2021 ein Schreiben veröffentlicht, das nun in einer überarbeiteten Fassung vorliegt. In dem 33…

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